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Wer braucht eine logopädische Behandlung?

Dies können sein: Säuglinge und Kleinkinder mit angeborenen Fehlbildungen im Gesichtsbereich, mit zentral- motorischen Körperbehinderungen oder angeborenen Hörstörungen. Kleinkinder und Schulkinder mit Problemen des Spracherwerbs bzw. der Aussprache oder mit Lese- Rechtschreibschwierigkeiten. Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Redeflussstörungen z.B. Stottern. Jugendliche und Erwachsene mit Schädel- oder Hirnverletzungen, z.B. nach Verkehrsunfällen Erwachsene mit internistischen und neurologischen Erkrankungen wie z.B. Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose Berufstätige mit hoher stimmlicher Belastung wie ErzieherInnen und LehrerInnen, aber auch Kinder mit Stimmstörungen.

Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?

Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention. Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden (dies sind in der Regel Kinderärzte, Hals-Nasen-Ohrenärzte sowie Phoniater bzw. Pädaudiologen) und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie. Die Kosten einer logopädischen Behandlung werden von den Krankenkassen übernommen, Versicherte über 18 Jahre zahlen pro Verordnung eine Pauschale von 10 EUR und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung in Höhe von 10%. Sie als Versicherte müssen die Zuzahlungen höchstens bis zu 2% ihres Bruttojahreseinkommens leisten (chronisch kranke Menschen: 1%). Daher ist es sinnvoll, die Rechnungen über alle Zuzahlungen bis zum Jahresende aufzubewahren.

Welche Ziele hat eine logopädische Behandlung?

Der Patient / die Patientin soll eine individuell befriedigende Kommunikationsfähigkeit erreichen. Das kann z.B. die Schulfähigkeit eines Kindes sein oder die Wiedererlangung der Berufsfähigkeit eines Erwachsenen.